Die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sind berechtigt, in den Angelegenheiten, die ihr Leben im Heim berühren, mitzuwirken. Diese Mitwirkung erfolgt nicht unmittelbar durch sie selbst, sondern über den Heimbeirat ( § 10 Abs. 1 Heimgesetz).

Dieser Heimbeirat wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern eines Heimes nach demokratischen Grundsätzen gewählt (§ 5 Heimmitwirkungsverordnung).

Im Pflegezentrum "Am Kurpark“ besteht der Heimbeirat aus 5 Mitgliedern. Zu den Aufgabenbereichen des Heimbeirates zählen im Wesentlichen:

  • Maßnahmen des Heimbetriebes, die den Bewohnerinnen und Bewohnern dienen, beim Heimträger oder der Heimleitung zu beantragen.
  • Beschwerden und Anregungen der Bewohnerinnen und Bewohner entgegenzunehmen und auf die Erledigung der Probleme hinzuwirken.
  • Die Eingliederung der Bewohnerinnen und Bewohner in dem Heim zu fördern.

Der Heimbeirat hat nach § 30 der Heimmitwirkungsverordnung bei Entscheidungen des Heimträgers oder der Heimleitung mitzuwirken. Die wichtigsten Angelegenheiten dabei sind:

  • Aufstellung oder Änderung der Heimmusterverträge
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Änderung der Heimentgelte
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Alltags- und Freizeitgestaltung
  • Unterkunft, Betreuung und Pflege
  • Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes
  • Umfassende bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen
  • Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung
  • Mitwirkung bei Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen sowie Vergütungs- und  Prüfvereinbarungen mit den Kostenträgern

Als Kontaktperson steht Ihnen die Vorsitzende des Heimbeirates zur Verfügung. Die Heimleitung stellt Ihnen selbstverständlich gern die Kontaktadresse zur Verfügung.