Die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sind berechtigt, in den Angelegenheiten, die ihr Leben im Heim berühren, mitzuwirken. Diese Mitwirkung erfolgt nicht unmittelbar durch sie selbst, sondern über den Heimbeirat ( § 10 Abs. 1 Heimgesetz).
Dieser Heimbeirat wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern eines Heimes nach demokratischen Grundsätzen gewählt (§ 5 Heimmitwirkungsverordnung).
Im Pflegezentrum "Am Kurpark“ besteht der Heimbeirat aus 5 Mitgliedern. Zu den Aufgabenbereichen des Heimbeirates zählen im Wesentlichen:
- Maßnahmen des Heimbetriebes, die den Bewohnerinnen und Bewohnern dienen, beim Heimträger oder der Heimleitung zu beantragen.
- Beschwerden und Anregungen der Bewohnerinnen und Bewohner entgegenzunehmen und auf die Erledigung der Probleme hinzuwirken.
- Die Eingliederung der Bewohnerinnen und Bewohner in dem Heim zu fördern.
Der Heimbeirat hat nach § 30 der Heimmitwirkungsverordnung bei Entscheidungen des Heimträgers oder der Heimleitung mitzuwirken. Die wichtigsten Angelegenheiten dabei sind:
- Aufstellung oder Änderung der Heimmusterverträge
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Änderung der Heimentgelte
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Alltags- und Freizeitgestaltung
- Unterkunft, Betreuung und Pflege
- Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes
- Umfassende bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen
- Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung
- Mitwirkung bei Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen sowie Vergütungs- und Prüfvereinbarungen mit den Kostenträgern
Als Kontaktperson steht Ihnen die Vorsitzende des Heimbeirates zur Verfügung. Die Heimleitung stellt Ihnen selbstverständlich gern die Kontaktadresse zur Verfügung.